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Das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" informiert über das gesamte Beamtenrecht (u.a. Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Reise- und Umzugskostenrecht).
Wer im Beamtenrecht des Bundes und der Länder auf dem Laufenden bleiben will, sollte sich das "Beamten-Magazin" nicht entgehen lassen. Das Magazin für Beamte erscheint monatlich und kostet im Doppelpack mit dem o.a. Taschenbuch im Jahr nur 19,50 Euro.
zurück Besoldungslexikon von A bis Z
Die Besoldung der 2,1 Mio. Beamtinnen und Beamte ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt. Auf dieser Website informieren wir mit unserem Besoldungslexikon von A bis Z über die wichtigsten Regelungen des Besoldungsrechts, beispielsweise "Anwärtersonderzuschläge".
Bisher war das Bundesministerium des Innern ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen zu regeln. Auf die bisherige Verordnungsregelung mit abschließender Aufzählung von Personenkreisen ist verzichtet worden. Nun ist es dem für das Besoldungsrecht zuständigen Ministerium ermöglicht worden, das Instrument der Anwärtersonderzuschläge anzuwenden. Es soll eigenverantwortlich darüber entscheiden, in welchen Situationen und in welcher Höhe die Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen gerechtfertigt ist.
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Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht aller aktuellen Besoldungstabellen für Beamte, Beamtenanwärter und Richter
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Besoldungstabellen |
West |
Ost |
| A-Besoldung | ab 1.8.2004 >>>zum Download |
ab 1.8.2004 |
| B-Besoldung | ab 1.8.2004 >>>zum Download |
ab 1.8.2004 |
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C-Besoldung und W-Besoldung |
ab 1.8.2004 und ab 1.8.2004 |
ab 1.8.2004 und ab 1.8.2004 |
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Richter- |
ab 1.8.2004 >>>zum Download |
ab 1.8.2004 >>>zum Download |
| Beamten- anwärter |
ab 1.8.2004 | ab 1.8.2004 |
Zu den Dienstbezügen zählt auch der Familienzuschlag.
Hier die aktuellen Werte
>>>zum Download